Beitragsatzung
Beitragssatzung der VOSTacademy e.V.
Version 1.0 vom 05. Dezember 2021
Beitragsordnung des Vereins VOSTacademy e.V. (nachfolgend Verein genannt) Beschlossen in der Gründungsversammlung am 05.12.2021 Durch Bankverbindung ergänzt am 06.04.2022
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Das Präsidium legt die Gebühren fest.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Bezeichnung | Definition | Beitrag p.a. |
---|---|---|
Ordentliches Mitglied | Einzelperson, aktiv in einem VOST oder interessiert | min. 50,- |
Fördermitglied / Sponsor | Einzel-oder juristischePerson, die die VOST-Idee fördern will. | min. 50,- Nach oben offen |
- Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
- Kann ein aktives Mitglied oder ein an einer Mitgliedschaft interessierte Person den Betrag nicht aufbringen, kann beim Präsidium ein Stipendium beantragt werden.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahresabgebucht. Der Einzug kann nur von einem Konto das bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut geführt wird, erfolgen.
- Im Fall einer nicht durch den Verein verschuldeten Rücklastschrift wird eine Aufwandspauschale von 20,- Euro berechnet.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10 Euro pro Mahnung erhoben.
§ 4 Gebühren
Für Seminare und Onlineschulungen werden die Gebühren jeweils so festgesetzt, dass sie in der Gesamtkalkulation keinen Verlust ergeben.
§ 5 Vereinskonto
Das Vereinskonto wird bei der Volksbank Backnang geführt:
IBAN: DE63 6029 1120 0142 4120 07
BIC: GENODES1VBK
§ 6 Vereinsaustritt
Ein Vereinsaustritt ist dem Präsidium schriftlich zum Ende des Jahres unter Einhaltung einer Monatsfrist zu erklären.
Schwäbisch Hall, den 05.12.2021 Präsident: Christoph Dennenmoser Rechnungsführer: Jan Kusche