Beitragsatzung

Beitragssatzung der VOSTacademy e.V.

Version 1.0 vom 05. Dezember 2021

Beitragsordnung des Vereins VOSTacademy e.V. (nachfolgend Verein genannt) Beschlossen in der Gründungsversammlung am 05.12.2021 Durch Bankverbindung ergänzt am 06.04.2022

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Das Präsidium legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

BezeichnungDefinitionBeitrag p.a.
Ordentliches MitgliedEinzelperson, aktiv in einem VOST oder interessiertmin. 50,-
Fördermitglied / SponsorEinzel-oder juristischePerson, die die VOST-Idee fördern will.min. 50,- Nach oben offen
  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Kann ein aktives Mitglied oder ein an einer Mitgliedschaft interessierte Person den Betrag nicht aufbringen, kann beim Präsidium ein Stipendium beantragt werden.
  3. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahresabgebucht. Der Einzug kann nur von einem Konto das bei einem in Deutschland ansässigen Kreditinstitut geführt wird, erfolgen.
  4. Im Fall einer nicht durch den Verein verschuldeten Rücklastschrift wird eine Aufwandspauschale von 20,- Euro berechnet.
  5. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10 Euro pro Mahnung erhoben.

§ 4 Gebühren

Für Seminare und Onlineschulungen werden die Gebühren jeweils so festgesetzt, dass sie in der Gesamtkalkulation keinen Verlust ergeben.

§ 5 Vereinskonto

Das Vereinskonto wird bei der Volksbank Backnang geführt:
IBAN: DE63 6029 1120 0142 4120 07
BIC: GENODES1VBK

§ 6 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist dem Präsidium schriftlich zum Ende des Jahres unter Einhaltung einer Monatsfrist zu erklären.

 

Schwäbisch Hall, den 05.12.2021 Präsident: Christoph Dennenmoser Rechnungsführer: Jan Kusche